Sprachschulen mit Bildungsurlaub Anerkennung - sortiert nach Ländern
Englisch Bildungsurlaub Sprachreisen

Was ist Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung?
Hinter den unterschiedlichen Begriffen verbirgt sich eine besondere Form des Urlaubs. Wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind, haben Arbeitnehmer das Recht auf weitere freie Tage, zusätzlich zu ihrem normalen Urlaub und, wichtig zu wissen, unter Lohnfortzahlung. Je nach Bundesland sind es 5-10 Tage im Jahr.
Diese weiteren Tage stehen ganz im Sinne des lebenslangen Lernens.
Die meisten Bundesländern Deutschlands erkennen Bildungsurlaub an:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Nur in Bayern und Sachsen gibt es aktuell keine entsprechende gesetzliche Regelung.
Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Anforderungen und Regelungen der Bundesländer und der jeweiligen Ministerien findest du hier.
Viel Spass beim Planen des Bildungsurlaubs!
PS: Bei Fragen gerne an unser deutschsprachiges Team (+49 221 747 400 42) wenden.
Welche Idee steckt dahinter?
Die Idee: Den Arbeitnehmern durch vielseitige Angebote und Inspirationen sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Bereich Hilfestellung zu geben, sich aufgrund der kontinuierlichen und rasant verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und Arbeitsleben zu behaupten.
Durch Fort- und Weiterbildung einen Schritt voraus sein, lebenslanges Lernen als Schlüssel für Wissen und Kreativität: nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber profitieren davon!
Sprachkenntnisse werden in der heutigen Zeit der Globalisierung immer wichtiger: Sprachkurse bieten sich daher als Bildungsurlaub perfekt an!
Hier geht es zur Auflistung der Sprachschulen, die aktuell anerkannt sind. Falls dein Wunsch-Sprachkurs nicht aufgeführt ist, bitte bei uns melden.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Die gute Nachricht: Aktuell haben Arbeitnehmer in 14 von 16 Bundesländern grundsätzlich gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (Ausnahmen sind Bayern und Sachsen), unabhängig von der Art des Arbeitsvertrages.
Auszubildende haben teilweise auch ein Recht darauf, bei Beamten und Richtern gelten dagegen andere Vorgaben.
Das Arbeitsverhältnis muss in der Regel seit mindestens 6 Monaten bestehen und der Antrag für Bildungsurlaub muss mit einer Frist von mindestens 6 Wochen eingereicht werden. Diese Angaben können je nach Bundesland variieren.
Einen guten Überblick über die Vorgaben der einzelnen Bundesländer, wer sich für Bildungsurlaub qualifiziert, findet man weiter unten auf unserer Seite, praktisch nach Bundesland sortiert. Wichtig: Ausschlaggebend ist der Standort des Arbeitsplatzes.
Wie viele Tage Anspruch hat man?
In den meisten Bundesländern werden 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr genehmigt. Teilweise können die 5 Tage auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, abhängig vom Bundesland, so dass man 10 Tage am Stück einen Kurs belegen kann.
Wird die Arbeit regelmäßig an mehr als fünf Tagen die Woche oder in Wechselschicht geleistet, kann sich der Anspruch erhöhen. Wird in der Regel an weniger als fünf Tagen die Woche gearbeitet oder in Teilzeit kann er sich verringern.
Was sind die Anforderungen bei Sprachkursen?
Bei Sprachkursen werden in der Regel 30 Lektionen, teilweise 30 Zeitstunden pro Woche gefordert. Unterricht ist an 5 Tagen die Woche von Montag-Freitag, 6 Lerneinheiten pro Tag.
Je nach Bundesland wird zusätzlich beim Sprachkurs um die Einplanung von gesellschaftspolitischen Themen des jeweiligen Reiselandes gebeten. Perfekt, um vor Ort einen besseren Einblick und schnelleren Zugang zu Land und Leuten zu bekommen.
Neben der Anerkennung des jeweiligen Bundeslandes, dass die Schule für den Bildungsurlaub zertifiziert ist, kann es sein, dass die Arbeitgeber einen Beispielstundenplan fordern.
Gerne bei uns melden, damit wir den Anspruch zusammen prüfen!
Kann jedes beliebige Anerkennung für den Antrag auf Bildungsurlaub genutzt werden?
Die Anerkennung muss in der Regel von dem Bundesland erteilt worden sein, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist.
Mein Wunsch-Sprachkurs ist nicht als Bildungsurlaub anerkannt - was tun?
Falls dein Wunsch-Sprachkurs nicht anerkannt ist, melde dich bitte bei uns. Wir arbeiten täglich mit dem Thema Bildungsurlaub und werden versuchen, eine Lösung mit dir zu finden.
Teilweise ist es möglich, nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber, trotz der fehlenden Anerkennung in dem jeweiligen Bundesland einen Kurs mit 30 Unterrichtsstunden pro Woche der favorisierten Schule zu machen. Wichtig ist dabei, den Arbeitgeber mit ins Boot zu nehmen, auch für ihn hat deine sprachliche Weiterbildung und Qualifikation Vorteile.
Regelungen zu Sprachreisen als Bildungsurlaub nach Bundesland
Für weitere Fragen und Dokumenten zum Thema Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung kannst du dich gerne an unser deutschsprachiges Team unter Tel. +49 221 747 400 42 oder an das zuständige Landesministerium für Bildungsfragen wenden:
-
Baden-Württemberg
"Bildungszeit"- Anzahl der genehmigten Tage pro Kalenderjahr: 5
- Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme: Nein
- Frist für die Beantragung: spätestens 9 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Unterricht pro Tag: 6 x 60 Minuten
- Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitentgeltes.
- Mindestdauer Anstellung: 12 Monate, auch für Beamte und Richter möglich
- Vorlage Teilnahmenachweis spätestens 8 Wochen nach Kursende einzureichen.
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Referat 12
- Kontaktaufnahme per E-Mail unter Angabe der Telefonnummer:
bildungszeit@rpk.bwl.de
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
-
Bayern
Das Land Bayern bietet keinen Bildungsurlaub an. -
Berlin
"Bildungszeit"- Anzahl der genehmigten Tage pro Kalenderjahr: 5
- Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme: Ja (= 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren)
- Frist für die Beantragung: spätestens 6 Wochen vor Beginn Veranstaltung
- Unterricht pro Tag: 6 x 45 Minuten
- Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitentgeltes.
- Mindestdauer Anstellung: 6 Monate, NICHT für Beamte möglich.
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel. Mo + Mi, 9:00 - 12:00 Uhr
- Tel.: (030) 9028-1414 und -1482
bildungszeit@senasgiva.berlin.de
https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/
-
Brandenburg
- Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
- Unterrichtszeit pro Tag mindestens 6 x 45 min.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich.
- Am Ende muss dem Sprachschüler ein spezielles Formblatt des Landesministeriums (Teilnahmebescheinigung) ausgehändigt werden.
- Das Ministerium akzeptiert auch, wenn eine Anerkennung von Berlin ausgesprochen wurde.
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- - Referat 26 -
- Heinrich-Mann-Allee 107
- 14473 Postdam
- Tel.: 0331 / 866 - 3761
- Fax: 0331/27548-4858
poststelle@mbjs.brandenburg.de
https://mbjs.brandenburg.de
-
Bremen
"Bildungszeit"- Anzahl der genehmigten Tage pro Kalenderjahr: 5
- Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme: Ja (= 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren)
- Frist für die Beantragung: 4 Wochen vor Beginn Veranstaltung
- Unterricht pro Tag: 6 x 45 Minuten
- Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitentgeltes.
- Teilnahmegehmegebühr sowie mögliche Zusatzkoten sind vom Teilnehmer zu tragen.
- Mindestdauer Anstellung: 6 Monate, NICHT für Beamte und Richter möglich.
- Die Senatorin für Kinder und Bildung
- Referat 23
- Rembertiring 8-12
- 28195 Bremen
bildungszeit@bildung.bremen.de
https://www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit
-
Hamburg
- Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
- Unterrichtszeit pro Tag: mind. 6 x 45 Minuten.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich.
- Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Weiterbildung
- Referat Bildungsurlaub - W 24
- Steinstraße 7
- 20095 Hamburg
- Tel.: 040 / 428 54 2151
- Fax.: 040 / 427 96 7080
bildungsurlaub@bsb.hamburg.de
http://www.bildungsurlaub-hamburg.de
-
Hessen
- Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Anzahl der genehmigten Tage: mindestens 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
- Unterrichtszeit pro Tag: mind. 6 x 60 Minuten.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich. Der Bildungsurlaub kann auch für in anderen Bundesländern anerkannte Seminare geltend gemacht werden - sofern die Seminare die Grundvoraussetzungen des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes erfüllen.
- Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
- Referat III1A
- Dostojewskistraße 4
- 65187 Wiesbaden
- Tel.: 0611/817-3673
- Fax: 0611/89084-906
bildungsurlaub@hmafg.hessen.de
www.bildungsurlaub.hessen.de
-
Mecklenburg - Vorpommern
- Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Anzahl der genehmigten Tage: maximal 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
- Unterrichtszeit pro Tag mindestens 8 x 45 min.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich.
- Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern
- Erich-Schlesinger Straße 35
- 18059 Rostock
- Tel.: 0385/ 588- 3970
- Fax: 0381 / 122 - 2910
LVersA_MV@t-online.de
http://www.weiterbildung-mv.de
-
Niedersachsen
- Beantragung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn.
- Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich.
- Einzelanerkennung auch möglich.
- Zeitraum der Anmeldung mind. 2 Monate vor Beginn des Kurses.
- Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
- - Verwaltungsstelle -
- Bödekerstr. 18
- 30161 Hannover
- Tel.: 0511/300330-29
- Fax: 0511/36491-40
pressestelle@mi.niedersachsen.de
http://www.mi.niedersachsen.de
-
Rheinland - Pfalz
- Beantragung der Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber: bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Anzahl der Freistellungstage: in der Regel 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
- Unterrichtszeit pro Tag mindestens 6 x 45 min.
- Übertragbarkeit des Freistellungsanspruchs auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich
- Zeitraum der Anmeldung durch Sprachschule mind. 3 Monate vor Beginn des Kurses.
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
- Referat Bildungsfreistellung
- Mittlere Bleiche 61
- 55116 Mainz
bildungsfreistellung@mbwjk.rlp.de
www.bildungsfreistellung.rlp.de
-
Saarland
- Beantragung bis spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
- Anzahl der genehmigten Tage: 6 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
- Unterrichtszeit pro Tag mindestens 5 x 60 min.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich.
- Zeitraum der Anmeldung mindestens 3 Monate vor Beginn des Kurses.
- Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
- Referat E/3
- Franz-Josef-Röder-Str. 17
- 66119 Saarbrücken
- Tel.: 0681 - 501 - 4696
- Fax: 0681 - 501 - 1788
swbgweiterbildung@wirtschaft.saarland.de
https://www.saarland.de/mwide/DE/home
-
Sachsen
Das Land Sachsen bietet keinen Bildungsurlaub an. -
Sachsen - Anhalt
- Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich.
- Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
- Referat 43
- Turmschanzenstraße 32
- 39114 Magdeburg
- Tel.: 0391 / 567 - 3832
- Fax: 0391 / 567 - 3711
bildungsfreistellung@mk.sachsen-anhalt.de
https://mb.sachsen-anhalt.de/
-
Schleswig - Holstein
- Beantragung beim Arbeitgeber bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Kalenderjahr
- Unterrichtszeit pro Tag: mind. 330 Minuten (7 x 60min, abzügl. Pausen)
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich
- Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
- Referat VII 61
- Düsternbrooker Weg 94
- 24105 Kiel
- Tel.: 0431 / 988 - 4820 oder 988 - 4821
- Fax: 0431 / 988 - 4842
ute.wiemann@wimi.landsh.de oder evelyn.domin@wimi.landsh.de
https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-in-schleswig-holstein































